Minderjährigenkonto, Konto für Minderjährige im Vergleich 2016

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Was genau ist ein Minderjährigenkonto?

Als Minderjährigenkonto bezeichnet man Konten, die Eltern für ihre Kinder eröffnen müssen. Nach § 104 des BGB sind Kinder unter 7 Jahren nicht geschäftsfähig. Danach besteht, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 des BGB).

Die Optionen im Überblick

Manche Bank bietet Kinderkonten nur für Kinder, deren Eltern bereits Kunde sind an. Bei Minderjährigkeitskonten gibt es verschiedene Möglichkeiten: Z.B. das Kindergirokonto, das Taschengeldkonto oder auch das Jugendgirokonto. Seinem Kind ein eigenes Girokonto zu eröffnen ist so um das siebte bis zwölfte Lebensjahr sinnvoll. In diesen Altersstufen haben die Minderjährigen bereits einen Bezug zu Geld und auch Wünsche, die sie realisieren möchten und dafür Geld benötigen. Bei den Minderjährigkeitskonten können die Kinder täglich über das Guthaben verfügen. Dabei gibt es auch noch gute Guthabenverzinsungen.  Bei einem Minderjährigkeitskonto kann es niemals zu einer überziehung kommen, denn es ist immer ein reines Guthabenkonto. Es ist auch nicht möglich eine Lastschrift durchführen zu lassen.


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