Taschengeldkonto auf Guthabenbasis – eine Überziehung ist eigentlich nicht möglich im Vergleich 2016

 



In der Regel werden stets alle Taschengeldkonten auf Guthabenbasis geführt. Schließlich sollen die Kids doch lernen vernünftig mit ihren Finanzen umzugehen, mit roten Zahlen ist dies aber kaum machbar und so ist eine Überziehung eines, solchen Girokontos eigentlich nicht möglich. Ein Taschengeldkonto auf Guthabenbasis kann man heute bei fast Banken und Sparkassen eröffnen, viele bieten dies sogar online an, allerdings können Minderjährige dies nicht alleine bewerkstelligen.

Eine Verschuldung ist nicht möglich

Eltern eröffnen in der Regel ein Taschengeldkonto, um ihrem Nachwuchs den Umgang mit dem Euro und alle weiteren Aktionen die, mit einem eigenen Konto einher ergehen, beizubringen. Auch Kinder müssen schließlich begreifen dass, der Geldautomat nur beschränkt finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Kein Erziehungsberechtigter muss bei einem Taschengeld befürchten dass, der Nachwuchs mit einer eigenen Geldkarte in die Schuldenfalle gerät, denn diese Konten werden ausschließlich nur auf Guthabenbasis geführt. Ein Dispo-Kredit ist hier erst ab der Volljährigkeit erlaubt, zumal die Eltern dann sowieso kein Mitspracherecht mehr haben. Rote Zahlen werden also erst einmal nicht das Konto beherrschen, ist das Guthaben aufgebraucht kann der junge Kunde auch nichts mehr von seinem Konto abheben.

Kartenzahlung bei einigen Taschengeldkonten erlaubt

Durchaus dürfen Kinder aber auch mit der Geldkarte bargeldlos bezahlen, viele Eltern unterbinden dies aber, um so zu verhindern dass, die Kids den Überblick verlieren. Zudem kann die Rechnung die per Kartenzahlung beglichen wurde unter Umständen später abgebucht werden, so dass, die Möglichkeit besteht dass, der junge Kunde doch einmal in die roten Zahlen gerät. Gerade bei sehr jungen Kids erlauben viele Eltern das bargeldlose Bezahlen nicht, einige sorgen zudem im Vorfeld schon dafür dass, stets nur ein gewisses Limit am Tag abgehoben werden kann.


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