Jugendgirokonto Alter – jede Bank handhabt dies anders im Vergleich 2016

Früh übt sich und auch der richtige Umgang mit einem eigenen Konto kann man eigentlich nie früh genug erlernen. Neben dem Sparbuch, welches viele Kinder schon von Geburt an besitzen, kann sich auch ein Jugendgirokonto bezahlt machen. Zumal die meisten Banken dieses gebührenfrei anbieten und sogar das Guthaben verzinsen. Jugendgirokonto Alter, schon Erstklässler dürfen da ein solches Konto in Anspruch nehmen, allerdings handhabt dies jede Bank anders.


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Jugendgirokonto, auch gerne Taschengeldkonto genannt

Eigentlich gibt es kein festgesetztes Alter wann ein Jugendgirokonto eröffnet werden kann, viele Eltern entscheiden sich dafür, wenn der Nachwuchs das 14. Lebensjahr erreicht hat. Viele fangen in diesem Alter an ihr Taschengeld mit diversen kleineren Jobs aufzubessern, ein eigenes Konto gehört dann meist zum Erwachsenwerden einfach dazu. So überweisen die Eltern hier das regelmäßige Taschengeld, die kleinen Zugaben der Oma finden hier meist auch ihren Platz und der kleine Nebenverdienst wird dann auch erst einmal hier gespart. Bis hierhin ist ein Jugendgirokonto nichts anderes, als auch das Girokonto der Erwachsenen, dennoch gibt es natürlich Unterschiede.

Überziehen, geht nicht

Ein Jugendgirokonto wird immer auf Guthabenbasis geführt, das heißt der, junge Kunde kann hier nicht über einen Dispositionskredit verfügen. Ansonsten ist aber alles Weitere machbar. So können Überweisungen getätigt werden, Online-Banking nutzen und auch Einkäufe per Geldkarte tätigen. Natürlich haben aber auch die Erziehungsberechtigten stets einen Zugriff auf dieses Jugendgirokonto, denn Minderjährige können dieses auch nicht ohne ein Elternteil eröffnen. Durchaus gibt es auch Banken die ein, solches Konto schon für Grundschüler anbieten. Ab 7 Jahre können Kinder so schon zu Kunden eines Institutes werden, zumal einige auch das Guthaben verzinsen und so den Nachwuchs zum Sparen bewegen wollen.


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